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ESG-Reporting-Pflicht für Unternehmen

Nachhaltigkeit

Im April 2021 stellte die EU-Kommission die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive vor, die Unternehmen verpflichtet, belastbare Zahlen und Fakten für deren nachhaltige Ausrichtung in den Kern-Handlungsfeldern zu liefern.

Dr. Ralf Resch

Dipl.-Ing. für Fertigungsprozessgestaltung und promovierte auf dem Gebiet der Teilefertigung mit einem Vorläufer von Ökobilanzen. Er erwarb postgradual den Abschluss als Master of Business Administration mit dem Schwerpunkt Sustainability Management. Zu seinen Kernkompetenzen gehören weiterhin strategisches Nachhaltigkeitsmanagement inkl. CSR-Strategien. Mit seinem Unternehmen RARENA und durch seine Tätigkeit im Netzwerk Die Nachhaltigkeits-Berater verfügt er über eine mehr als 10-jährige Expertise als Nachhaltigkeitsberater.  

 

Die von der EU-Kommission verordnete Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen belastbare Zahlen und Fakten für deren nachhaltige Ausrichtung in den Kern-Handlungsfeldern zu liefern. Zwar gilt diese Pflicht bislang nur für Unternehmen ab einer bestimmten Größe, bzw. einem bestimmten Umsatz, doch sollten sich alle Unternehmen über ein entsprechendes Reporting Gedanken machen. 

Was macht ein nachhaltiges Unternehmen aus? Energie sparen, Abfälle vermeiden, CO2 reduzieren, Produkte nachhaltig gestalten und Mitarbeitende fair behandeln? Ja, alles das - aber noch viel mehr. Im Zentrum stehen Haltung und Verantwortung des Unternehmens. Firmen nutzen natürliche und gesellschaftliche Ressourcen bei ihrer Geschäftstätigkeit.  
 
Ihre Verantwortung besteht darin, diese Ressourcen zu erhalten oder sogar zu mehren. Wirtschaftlicher Erfolg auf Kosten von Umwelt und Gesellschaft ist kein Erfolg, sondern Raubbau. Dagegen reduziert der verantwortliche Umgang mit Stakeholdern und Ressourcen Risiken, sichert Handlungsspielräume – und damit die Zukunft des Unternehmens.  
 

Reportingpflicht seit 2023 in Kraft

Die EU trägt dem Rechnung, indem sie die ESG-Reporting-Pflicht erweitert und verschärft, um Investoren, Kunden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen Stakeholdern Zugang zu nachhaltigkeitsrelevanten Leistungen von Unternehmen zu ermöglichen. Nachdem bereits seit mehreren Jahren größere Unternehmen von der nicht-finanziellen Berichtspflicht (NFRD) erfasst wurden, beschloss die EU Ende 2022 die Richtlinie EU 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Diese mit CSRD abgekürzte Richtlinie ist seit Anfang 2023 in Kraft und wird zeitlich gestaffelt wirksam: 

  • ab 1. Januar 2024 für Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen (erste Berichterstattung 2025) 
  • am 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen (erster Bericht 2026) 
  • am 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU sowie für kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen (erster Bericht 2027) 

Als groß gelten Unternehmen, wenn sie zwei dieser drei Größenmerkmale überschreiten: 250 Mitarbeitende, Bilanzsumme 20 Millionen Euro, Umsatz 40 Millionen Euro.  

Die Berichtsinhalte werden vereinheitlicht, ein Entwurf des ESRS wurde im Laufe des Jahres 2023 finalisiert. 

 

Nachhaltigkeits- und Finanzbericht in Kombination 

Damit nähern sich finanzielle und ESG-Berichterstattung an. Es gelten zunehmend dieselben Prinzipien und analoge Prüf- bzw. Auditierungsverfahren. Waren früher Geschäfts- und Lagebericht einerseits und CSR/Nachhaltigkeitsbericht andererseits noch entkoppelt, so wird gemäß CSRD die Nachhaltigkeitsberichterstattung Teil des Lageberichts, inkl. der entsprechenden externen Prüfung. 

Wie bereitet man sich am besten darauf vor? Als Ausgangspunkt sollten eine Stakeholder- sowie eine Wesentlichkeitsanalyse dienen. Damit lassen sich Themen- bzw. Handlungsfelder gewichten, Chancen und Risiken erkennen und Prioritäten für zukünftige Maßnahmen setzen. Dazu gehören natürlich auch Verantwortlichkeiten und geeignete Prozesse, messbare Ziele und die Dokumentation der Zielerreichung anhand geeigneter Kennzahlen – nicht anders als bei finanziellen und geschäftlichen Zielen. Verschiedene Perspektiven sind wichtig, ein mehrdimensionales Steuerungs- und Entscheidungssystem wird also unverzichtbar.

 

Proaktiv statt reaktiv 

Proaktives Handeln schützt vor Zeitdruck. Eine langfristige Strategie und die Bereitstellung entsprechender Ressourcen (personell und finanziell) sind Investitionen in die Zukunft des Unternehmens. Eine Agentur mit der entsprechenden Expertise und Ressourcen kann hier beratend unterstützen und vor allem in der Aufbereitung den entscheidenden Unterschied machen.  
 
Als Netzwerk-Partner der Agentur teufels stehen wir Ihnen mit über 10-jähriger Erfahrung auf diesem Gebiet gern unterstützend zur Seite und beraten Sie bei allen Schritten.  
 

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